Geschäftsbedingungen von A1 Telekom Austria rechtswidrig

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Im Frühjahr 2012 hat A1 neue Geschäftsbedingungen an Festnetzkunden versandt. Das Handelsgericht Wien hat nun diese als rechtswidrig erkannt.

Von Arbeiterkammer.com:
Vor allem ging es um eine Klausel, wonach die Zustimmung zu einer Vertragsänderung als erteilt gilt, wenn der Kunde auf ein entsprechendes Schreiben nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert („Zustimmung durch Stillschweigen“). Das Telekommunikationsgesetz erlaubt zwar den Telefonanbietern, Entgeltbedingungen auch zum Nachteil des Kunden einseitig abzuändern, allerdings nur dann, wenn sie dem Kunden im Gegenzug ein Recht zur sofortigen und kostenlosen Vertragskündigung einräumen.


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