Deutschland: Rechteinhaber dürfen grundsätzlich IP-Adressen von Urheberrechtssündern einsehen

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Das hat der Bundesgerichtshof in Deutschland am 10.08.2012 entschieden. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung - wie vom OLG Köln angenommen - muss dafür nicht vorliegen. Für den BGH ist ein Antrag auf Adressherausgabe "in aller Regel ohne weiteres begründet".

Internet-Provider müssen Rechteinhabern auf deren Verlangen den Namen und die Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Das hat der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute im Streit zwischen einem Musikvertrieb und der Deutschen Telekom entschieden.

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