A1 in erster Instanz wegen Papierrechnung verurteilt

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Unternehmen sieht sich im Einklang mit der Regulierungsbehörde

Von derStandard:
Die Papierrechnung hat wieder einmal das Handelsgericht beschäftigt, dieses Mal ging der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen A1 vor und behielt in erster Instanz - nicht rechtskräftig - recht. "Entgelte für Papierrechnungen - auch wenn diese als 'Rechnungsdoppel' bezeichnet werden - sind gesetzwidrig", teilte der VKI am Montag in einer Aussendung mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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