PC- und Druckerhersteller müssen rückwirkend Geräteabgaben zahlen

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs kostet Unternehmen womöglich 900 Millionen Euro

Von derStandard:
Die Computer- und Druckerhersteller müssen für ihre zwischen 2001 und 2007 produzierten Geräte nachträglich eine Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) von womöglich 900 Millionen Euro zahlen, weil damit Privatkopien von geschützten Texten erstellt werden können. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Demnach sind PCs und Drucker auch dann abgabepflichtig, wenn sie ohne Scanner zum Einsatz kommen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall 2011 dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. (Az: C-457/11 u.a.)


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