Gericht bestimmt Eltern zur Aufsicht über die Smartphone-Nutzung ihrer Sprösslinge

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Wenn das Urteil eines deutschen Gerichts bei uns auch Mode macht, wird es echt stressig in vielen Familien: Eltern sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Whatsapp-Adressaten ihrer Kinder ihre schriftliche Zustimmung dazu gegeben haben, dass sie im Verteiler stehen. Die Eltern können sonst wegen der Datenweitergabe der Adressen durch Whatsapp von Betroffenen kostenpflichtig abgemahnt werden.

Generell geht das Gericht davon aus, dass Eltern, wenn sie ihrem minderjährigen Kind ein Gerät wie ein Smartphone zur Nutzung überlassen, die Pflicht haben, “die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen.” Falls sie sich nicht ausreichend auskenne, um dieser Pflicht nachkommen zu können, „so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen“, stellt das Gericht fest.

Und weiter, speziell Whatsapp betreffend

Die Mutter hat das Amtsgericht Bad Hersfeld mit seinem Beschluss schon einmal verpflichtet, von allen Personen, die im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen. In denen muss auch geregelt sein, in welcher Form – Pseudonym, Kürzel oder Vorname respektive Nachname oder Vor- und Nachname – der Person gespeichert ist. Auch muss das Einverständnis damit erklärt werden, dass der Sohn als unfreiwilliger Datensammler für WhatsApp tätig ist – also die Daten von seinem Smartphone an WhatsApp Inc. in den USA übertragen werden, wo sie den Nutzungsbedingungen zufolge zu vielfältigen Zwecken verwendet werden können.

Um diese Zustimmungserklärungen einzuholen hat die Mutter 2 Monate Zeit bekommen. Die erste Frist läuft am 15. August ab, danach muss sie alle vier Monate den neuen Stand schriftlich mitteilen. Kontaktpersonen im Telefonbuch des Smartphones, für die sei keine schriftliche Zustimmungserklärung vorlegen kann, müssen daraus gelöscht werden.

Müsste sinngemäß für Erwachsene, die für sich selbst verantwortlich sind, ebenso gelten. Jau, bin ich froh, Whatsapp ganz bewusst nicht zu verwenden!

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