Neue EU-Datenschutzgrundverordnung beschlossen

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In zwei Jahren soll sie EU-weit - na ha, in GB und Dänemark nicht so ganz - in Kraft treten: die neue Datenschutzgrundverordnung, die jetzt nach vierjähriger Diskussion in den Eu-Gremien vom Europäischen Parlament beschlossen wurde.

So müssten Firmen in Zukunft unter anderem Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, den Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste beachten (“Privacy by Design”), datenschutzfreundliche Voreinstellungen vornehmen (“Privacy by Default”) oder das neue Verbraucherrecht auf Datenübertragbarkeit umsetzen. Dehmel kritisiert zudem, dass “viele Regelungen der neuen Datenschutzverordnung so allgemein formuliert sind, dass nicht auf den ersten Blick klar ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden sollen. Das wird in der Anfangszeit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen.”

Derartige Bedenken sind nicht neu. Die EU-Kommission hatte sie aber stets mit dem Argument zu entkräften versucht, dass funktionierender Datenschutz das Vertrauen der Bürger in Onlineshops und Dienstleistungen aus dem Web erhöhen und damit letztlich den Umsatz der Anbieter ankurbeln werde.

Echte Probleme sind aber für Unternehmen vorprogrammiert, die zwar nicht primär von Kundendaten leben, diese aber für ihr Geschäft erheben und auswerten müssen. Ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt.

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