EU-Rat beschließt längere Schutzfrist für Tonaufnahmen

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Ich hatte schon gehofft, dass ich noch erleben werde, dass Beatles-Aufnahmen in guter Qualität von vielen Firmen angeboten werden. Leider macht die EU einen Strich durch diese Rechnung. Sie verlängert die Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.

Von Heise:
Der EU-Ministerrat hat wie erwartet am Montag die Geltungsdauer bestimmter Schutzrechte für Tonaufnahmen von derzeit 50 auf 70 Jahre verlängert. Laut Mitteilung (PDF-Datei) gab es keine einhellige Entscheidung: Belgien, Tschechien, die Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden haben gegen die Direktive gestimmt, Österreich und Estland enthielten sich. Zuvor hatten auch Urheberrechtsexperten und Bürgerrechtsorganisationen das Vorhaben kritisiert. Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, die neue Regelung in ihren nationalen Gesetzen zu berücksichtigen.


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