Urteil: AGBs von UPC in 22 Fällen rechtswidrig

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Handelsgericht gibt der Klage des VKI recht - Kein Sonderentgelt für Papierrechnung - Urteil nicht rechtskräftig

Von derStandard.at:
Mit einer Änderung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte der Telekom-Anbieter UPC im Herbst 2010 für einige Aufregung - und erboste KundInnen - gesorgt. Wie sich nun zeigt, war ein Teil der Neuerungen nicht nur unerfreulich sondern auch schlicht rechtswidrig, so sieht es zumindest das Handelsgericht Wien.


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