UHRA auf Festplatten durch Urteil des EuGH hinfällig

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Zeit war's schon lange: Endlich stellte der EuGH, bemüht von einem der europäischen Rechteverwerter, fest: "Nutzer dürfen nicht zweimal zahlen." Oh je, das hatten sich die Kläger ganz anders vorgestellt. Wäre aber nicht Österreich, hätte die austro mechana nicht eine vöällig andere Sicht auf dieses Thema:

Das bedeutet: Der Großteil der legal erworbenen Inhalte ist in Österreich von der Vergütung ausgeschlossen. Nachdem auch illegale Kopien vergangenes Jahr vom EuGH von einer Vergütung als Privatkopien ausgeschlossen wurden, schrumpft der Anwendungsbereich der Privatkopie damit drastisch. "Privatkopie ist in Österreich totes Recht", so Feiler.

Dies sieht Paul Fischer, Leiter der Abteilung für Privatkopievergütung der austro mechana, im futurezone-Gespräch freilich anders: "Die These, dass es keine legale Privatkopie mehr gibt, ist einfach falsch und durch nichts belegt." Nutzerstudien würden ganz anderes zeigen. Aus Fischers Sicht würden sowohl die Kopien von der CD als auch TV-Aufnahmen, die mit einem Festplattenrekorder durchgeführt werden, klar unter die Privatkopievergütung fallen.

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