Konsumentenschutz, OGH-Urteil: Versicherung, Kündigung, Dauerrabatt

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Wer eine Versicherung mit langer Vertragsdauer abschließt, konnte bisher mit einem Rabatt von etwa 20 Prozent auf die jährliche Prämie rechnen.

Die Assekuranzen forderten dieses „Zuckerl“ aber zurück, wenn ein Kunde den Vertrag nach drei Jahren vorzeitig kündigte. Diese Praxis war den Konsumentenschützern seit Langem ein Dorn im Auge, und sie gingen mit Verbandsklagen dagegen vor. Nun hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in dieser Problematik ein richtungsweisendes Urteil erwirkt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nachträglichen, einseitigen Änderungen von Dauerrabatt-Klauseln durch Versicherungsunternehmen einen Riegel vorgeschoben.

OGH-Urteil: VKI gegen Allianz-Versicherung