Java-Berufungsverfahren: Oracle erzielt Etappensieg gegen Google

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Ein US-Bundesberufungsgericht beim Federal Circuit hat ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben und entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen.

Es ließ aber offen, ob Googles Nutzung dieser Programmierschnittstellen in seinem Mobilbetriebssystem Android dennoch nach dem Prinzip von Fair Use als angemessene Verwendung zulässig war, da es nur eine begrenzte Menge Code nutzte, um ein neues Produkt zu schaffen. Die Entscheidung dieser Frage verwies es an das US-Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien zurück, das gegebenenfalls auch über einen Schadenersatz zu befinden hat.

Schon im Dezember zeichnete sich ab, dass Google im Java-Berufungsverfahren in die Defensive kam. Der Fall wurde vor dem Federal Circuit verhandelt, der auf Patentstreitigkeiten spezialisiert ist, da Oracle ursprünglich auch wegen angeblicher Patentverletzungen geklagt hatte. Mit seiner Patentklage war Oracle jedoch gescheitert und hatte seine frühere Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Dollar inzwischen auf etwas über eine Milliarde Dollar reduziert. Der Federal Circuit ist dafür bekannt, dass er etwa die Hälfte der vorinstanzlichen Urteile aufhebt, wie er es auch in diesem Fall tat.

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