Gericht bestätigt Irreführung durch unlimitiert surfen

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Der Verein für Konsumenteninformation hat eine Klage auf Unterlassung gegen T-Mobile vor dem HG Wien gewonnen

T-Mobile hat den Tarif "Smart Net Unlimited" mit den Worten "so viel mobiles Internet, wie Sie wollen" beworben, aber beim Erreichen von 3 GB bzw. 6 GB die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf 64 kbit pro Sekunde gedrosselt. Das Gericht verschaffte sich selbst einen Eindruck davon, dass bei dieser reduzierten Geschwindigkeit z.B. das Ansehen von Videos wegen der andauernden Unterbrechungen faktisch unmöglich wird. Es stellte auch fest, dass das Herunterladen von 30 Urlaubsfotos mit einer Größe von 1 MB auf diese Weise mehr als eine Stunde dauert.

Das Ansehen von Videos oder das Herunterladen von Fotos oder Musik wird damit faktisch unmöglich, weshalb es auch nicht mehr darauf ankommt, ob der Werbende seine Kunden auseichend deutlich informiert hat, dass ab einem gewissen Datenverbrauch von 21 oder 42 Mbit pro Sekunde auf 64 kbit/s gedrosselt wird. Das Urteil des HG Wien ist rechtskräftig.

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