Abschlagszahlungen bei Mobilfunkanbieter-Wechsel gesetzwidrig

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Telering verlangte bei vorzeitiger Vertragsauflösung zusätzlich 80 Euro

Von derStandard:
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) feiert einen Erfolg. Er führte eine Verbandsklage gegen T-Mobile. Die Klage richtete sich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkers, wonach Kunden im Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung neben der weiteren Zahlung der Grundentgelte und einer Rückverrechnung von Rabatten auch noch eine "Abschlagszahlung" von 80 Euro zu zahlen hätten.

"Diese Abschlagszahlungen haben nur einen Sinn: den Wechsel zu anderen Anbietern zu erschweren", sagte der Leiter des Bereichs Recht im VKI, Peter Kolba, laut Aussendung.


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