A1 hebt Preise und ändert AGB

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In einer umfangreichen Änderung der Geschäftsbedingungen wurde auch die Einführung einer "dynamischen" Grundgebühr beschlossen.

Von Futurezone:
Etwas undeutlich ist die sogenannte Indexierung: mit ihr soll die Anpassung "wiederkehrende Entgelte (z.B. Grundentgelte) an die Inflationsrate" möglich sein. Legt man keinen Einspruch gegenüber den AGB-Änderungen ein, so ist künftig einmal pro Jahr eine Änderung der Grundgebühren erlaubt - ohne außerordentliches Kündigungsrecht. Während die Grundentgelte künftig dynamischer werden dürften, sind die Verzugszinsen künftig auf zwölf Prozentpunkte festgesetzt.


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