Phonoverband stellt Notwendigkeit von Musik-Kopien in Frage

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Bei dem am 11. Juli 2003 verabschiedeten neuen Urheberrechtsgesetz hat sich die Musikindustrie nach eigener Ansicht auf ganzer Linie durchsetzen können. Dennoch fordert der Bundesverband der deutschen Phonoindustrie bereits jetzt eine weitere Verschärfung des Urheberrechts. Dabei stellt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, ganz allgemein die Notwendigkeit von Musik-Kopien in Frage.

"Unsere Leitlinie 'Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten' hat sich durchgesetzt. Der Schutz der Künstler und Tonträgerhersteller wird damit gestärkt", so Gebhardt, fordert aber zugleich eine weitere Verschärfung des Urheberrechts: "Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden." Gebhardt fordert vor allem engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten. Diese sollten im so genannten "Zweiten Korb" - einer sich anschließenden Gesetzesänderung - gefasst werden. Die Diskussion darüber beginnt nach der parlamentarischen Sommerpause. Bereits das jetzt verabschiedete neue Urheberrecht macht ein legales Kopieren von Musik weitgehend unmöglich. So ist es verboten, Kopierschutzsysteme zu umgehen, was auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck nicht länger erlaubt. "Ebenso wenig wird die detaillierte Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können, zukünftig nicht mehr zulässig sein. Das betrifft auch Computermagazine, die mit der Berichterstattung über Kopierschutzknacken halbe Ausgaben gefüllt haben", so Gebhardt weiter. Die Definition von Kopierschutzsystemen bleibt im Gesetz aber eher schwammig. Das Gesetz schreibt zudem fest, dass kopiergeschützte Produkte ab 1. November 2003 als solche gekennzeichnet werden müssen. Zudem ist es nicht legal, Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen anzufertigen. Wann eine Quelle offensichtlich illegal ist, wird derweil nicht definiert. Nach Auslegung der Musikindustrie bedeutet die Regelung, dass aus so genannte "Tauschbörsen" keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen, womit auch die Publikation von Anleitungen zur Teilnahme an Filesharing-Diensten verboten sei. Das neue Urheberrechtsgesetz tritt ab 1. August in Kraft. Quelle: Golem.de