Neues Urheberrecht auch durch den Bundesrat

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Der Bunderat der Bundesrepublik Deutschland hat jetzt das neue Urheberrecht abgesegnet. Somit wird eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht per Gesetz umgesetzt.

Privatkopien sind allerdings weiterhin erlaubt, jedoch bleibt es dabei, dass das Umgehen von Kopierschutzen und das zur Verfügung stellen solcher Programme illegal sein wird, d.h. soweit eine CD kopiergeschützt ist, ist auch das Erstellen eine private Kopie illegal.

Private Kopien sind nur dann verboten, wenn es sich offensichtlich aus einer illegalen Herkunft handelt.

Unklarheit herrscht nun bis zur Festigung der Termini durch die Rechtsprechung darüber, was eine illegale Quelle ist und was genau ein Kopierschutzsystem ist.

Referentenentwurf Urheberrecht in der Informationsgesellschaft

Mal schauen wie andere grosse Firmen darauf reagieren werden, wie in diesem Fall SAD, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen wollen.